Treuhand & Steuern
Steuererklärung
Die Falck Gruppe bietet umfassende Steuerdienstleistungen an. Unsere erfahrenen Steuerexperten beraten und unterstützen sowohl juristische als auch natürliche Personen bei der fehlerfreien Einreichung der Steuererklärung an die Steuerbehörden. Lassen Sie sich von uns professionell beraten.
Bald flattern wieder die Steuererklärungen der Steuerbehörden in unsere Briefkästen – zusammen mit der Aufforderung die Steuererklärung innert Frist einzureichen. Doch wir alle kennen das Gefühl, dass wir unsere kostbare Zeit lieber mit etwas anderem verbringen als mit dem Ausfüllen der Steuerdeklaration.
Genau dabei unterstützen wir Sie gerne. Sie lassen uns Ihre Steuerdeklaration erstellen und zusätzlich beraten wir Sie für mögliche Optimierungen.
Unsere Preise gestalten sich individuell nach Aufwand.
Option 1
Steuer Check-up
Sie bereiten die Steuererklärung selbständig vor. Die Falck Gruppe prüft dann die Deklaration auf die Vollständigkeit und beurteilt diese hinsichtlich Steueroptimierungspotential (auch hinsichtlich zukünftiger Steuerperioden).
Option 2
Rundum Paket
Wir erstellen die gesamte Steuererklärung aufgrund der von Ihnen zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen. Sämtliche möglichen Abzüge werden geltend gemacht. Anlässlich eines Beratungsgespräches wird das Steueroptimierungspotential (auch Zukünftiges) aufgezeigt.
Option 3
Steuerliche Vertretung
Möchten Sie sich von der steuerlichen Administration noch mehr entlasten? Gerne übernehmen wir nebst der Steuerdeklaration die gesamte steuerrechtliche Vertretung, indem die ganze Kommunikation mit der Steuerbehörde direkt über unsere Vertretung läuft. So werden beispielsweise Fristen auch dann sichergestellt, wenn Sie mal länger abwesend sein sollten. Ebenso können wir steuerrechtlich erforderliche Handlungen proaktiv direkt mit der Steuerbehörde absprechen.
Häufig gestellte Fragen
Wieviel kostet es, meine Steuererklärung ausfüllen zu lassen?
Die Kosten für das Ausfüllen oder prüfen der Steuererklärung verrechnen wir individuell nach Aufwand.
Wann muss die Steuererklärung spätestens eingereicht werden?
Die Fristen für die Einreichung der Steuererklärung variieren je nach Kanton. Im Kanton Luzern beispielsweise muss die Steuererklärung für natürliche Personen bis am 31. März eingereicht werden. Die Frist kann jedoch unkompliziert online bis am 31. August verlängert werden. Ähnlich verhält es sich in anderen Kantonen. Wichtig ist, dass eine Fristverlängerung umgehend nach Erhalt der Steuererklärung verlangt wird.
Was ist im Steuer-Checkup enthalten?
Wir kontrollieren die von Ihnen vorbereitete Steuererklärung auf die Richtig- und Vollständigkeit (sind alle Einkommenspositionen und alle möglichen Steuerabzüge geltend gemacht worden?). Des Weiteren besprechen wir mit Ihnen Steueroptimierungsmöglichkeiten, insbesondere im Hinblick auf das laufende Jahr bzw. zukünftige Steuerperioden.
Welche Belege müssen bei der Steuererklärung eingereicht werden?
Die genauen Anforderungen können je nach Kanton und individueller Situation variieren, aber im Allgemeinen müssen mit der Steuererklärung folgende Belege eingereicht werden:
Einkommensbelege: Dies umfasst bspw. Lohnausweise, Aufstellungen über selbständiges Erwerbseinkommen oder Jahresrechnung, Rentenbescheinigungen, Steuerverzeichnisse (Aufstellung über Zins- und Dividendeneinkünfte).
Belege für Abzüge: Bescheinigung über bezahlte Vorsorgebeiträge (Säule 3a), Aufstellung über gemeinnützige Zuwendungen, Aufstellung über Parteibeiträge, gegebenenfalls Schuldzinsnachweise.
Belege für Vermögenswerte und Schulden: Dies kann die Bescheinigung von Bankkonten, Wertpapierdepots, Hypotheken, Darlehen oder Rückkaufswerten von Lebensversicherungen umfassen.
Weitere relevante Unterlagen: Je nach individueller Situation können auch andere Dokumente erforderlich sein, wie z. B. Belege für Alimentenzahlungen, Kinderbetreuungskosten, Studiennachweis der Kinder oder andere spezielle Abzüge.
Ihr Kontakt
Christian Käppeli
041 418 54 50
c.kaeppeli@falck.swiss