Beratung

Erbschaft von Immobilien

Sie suchen Orientierung in einem schwierigen und komplexen Prozess, wo viele Schnittstellen zu zahlreichen Fachpersonen existieren. Von der Juristin über den Steuerberater, den Immobilienbewerter bis hin zur Maklerin müssen Sie Abklärungen vornehmen. Sie wünschen sich einen Best Practice-Ansatz, mit dem Sie Schritt für Schritt und mit der gleichen Ansprechperson die Immobilienerbschaft abwickeln oder vorgängig planen können.

In unserer spezialisierten Beratung für Immobilienerbschaften vereinen wir unsere Expertise in einem ganzheitlichen Prozess. Von Anfang an können wir Sie bei allen Fragen rund um das Immobilienerbe kompetent und aus einer Hand beraten. Sie können Zeit und Kosten sparen, die Sie üblicherweise für das Einholen und Abstimmen verschiedener Expertenmeinungen hätten. Wir beraten Sie über die juristischen Belange des Erbes (in der Planung oder nach erfolgtem Erbgang). Unser Steuerteam zeigt Ihnen die steuerlichen Folgen des Erbes auf oder berät Sie im Umgang mit Erbvorbezügen oder der Gewinn- und Grundstückgewinnsteuer.

Wir können Ihre Immobilien marktgerecht bewerten und bei Bedarf auch Gerichtsgutachten erstellen. Ebenso können wir Ihnen Vor- und Nachteile eines Verkaufs oder der Begründung von Stockwerkeigentum aufzeigen. Abschliessend bietet unsere Bewirtschaftung entweder eine Anschlussbetreuung für Ihre Immobilie als Erbengemeinschaft oder unsere Maklerabteilung führt den professionellen Verkauf für Sie durch. Sie erhalten von uns ein All-in-One Paket zu allen Aspekten des Immobilienerbes.

1. Auslegeordnung

Sich einen Überblick verschaffen über die Situation verschaffen. Bereits laufende Projekte verstehen und als Erbengemeinschaft eine erste Handlungsfähigkeit aufbauen.

2. Rechtliches

Möglichkeiten der güterrechtlichen Auseinandersetzung verstehen. Die Bedeutung und Auswirkung von Testamenten, Erbverträgen oder Erbvorbezügen verstehen.

3. Bewertung

Den aktuellen Marktwert des Immobilienportfolios kennen. Eine saubere Übersicht der Erträge und Verpflichtungen des Portfolios erhalten.

4. Steuerliches

Die Steuerfolgen der Erbschaft, resp. eines allfälligen Verkaufs der geerbten Immobilien verstehen. Steuerlich optimale Entscheidungen fällen rund um das weitere Vorgehen.

5. Erbteilung

Grundlagen und Vertragswerke für die Erbteilung erarbeiten. Koordination mit involvierten Behörden oder allfälligem Willensvollstrecker.

6. Verkauf (Option)

Wenn die Erbengemeinschaft sich für den Verkauf entscheidet, eine professionelle Aufbereitung der Vermarktung. Kompetente und persönliche Beratung über alle Phasen des Verkaufsprozesses.

Unsere Dienstleistungen

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